Feststellanlagen – wir wissen, auf was Sie achten müssen!
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Gebäude meist in eindeutig definierte Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung dafür ist, einen Brandherd soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers ausnahmslos verschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungen kann es indes wichtig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber verboten. Im Brandfall ist es regelmäßig unmöglich, dass eine Person diese Tür noch mit der Hand abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Dadurch bleibt die Tür offen. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer weiteren Abnahme durch das Institut zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in vierteljährigem Abstand eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden.
Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall stets wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte