Feststellanlagen – vertrauen Sie den Profis unserer Firma
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in größeren Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude meist in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte eingeteilt. Der Grund dafür ist, einen Brand keinen größeren Spielraum zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungen und Türen müssen bei Feuerausbruch immer geschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Verwendungszwecke kann es indes nötig sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist jedoch vom Gesetzgeber verboten. Im Falle eines Brandes ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch per Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – ausgestellt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Überprüfung durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss im Abstand von drei Monaten eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann durchgeführt werden.
Feststellanlagen – verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren und auch Feststellanlagen. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall stets genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät