Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude zumeist in eindeutig definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung hierfür ist, einen Brand in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei einem Brand immer abgeschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Verwendungszwecke kann es indes notwendig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings gesetzlich untersagt. Im Feuerfall ist es regelmäßig unmöglich, dass eine Person die Tür noch per Hand bedient. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen sicherstellen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) erteilt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer erneuten Abnahme durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss im Abstand von drei Monaten eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Vorgaben der Hersteller. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation durchgeführt werden.
Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als spezialisierte Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und eben auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung vom Löschgerät