Rauchwarnmelder verfügen in der Regel über eine Prüftaste, die turnusmäßig zur Funktionsüberwachung des Gerätes betätigt werden muss. Auch wenn bei schwindender Batterieleistung rechtzeitig ein akustisches Warnsignal ertönt, so ist es trotzdem erforderlich, die Funktionsfähigkeit des Rauchmelders regelmäßig zu überprüfen. Schleswig-Holsten und Hamburg gehören zu den Bundesländern, in denen eine Rauchmelderpflicht besteht. Die jährliche Funktionsprüfung ist hier vorgeschrieben.
Zur Wartung eines Rauchwarnmelders gehört die Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen des Gerätes frei sind oder ob sonstige Beschädigungen vorliegen. Auch der korrekte Anbringungsort ist zu dokumentieren. Für ein rechtssicheres Protokoll empfiehlt es sich, eine fachlich qualifizierte Firma mit der regelmäßigen Wartung und Prüfung der Rauchmelder zu beauftragen. Gerne informieren wir Sie über die jeweiligen Fristen und übernehmen auch die entsprechenden Wartungs- und Prüfarbeiten.
Korrektes Verhalten im Notfall:
Brandschutzservice Nord e.K.
Tim-Ole Maaß
Beim Haferhof 15
25479 Ellerau