Feststellanlagen – auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in größeren Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Immobilien meist in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung dafür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen im Brandfall immer geschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Nutzungen kann es indes notwendig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist jedoch von Gesetz her untersagt. Im Brandfall ist es oftmals unmöglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen sicherstellen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Damit wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) gegeben. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das DIBt verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft ausgeführt werden.
Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Brandschutzservice Nord Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät