Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in größeren Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude häufig in eindeutig definierte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund dafür ist, ein Feuer so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes dauerhaft verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Nutzungen kann es indes nötig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Feuerfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand abschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen übernehmen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Haftmagneten abbricht. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer zusätzlichen Prüfung durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss im Abstand von drei Monaten eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. verfügt oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Feststellanlagen – verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!
Als erfahrene Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Brandschutztüren, Feuerlöscher,Rauchmelder und auch Feststellanlagen. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät