Feststellanlagen – von den Experten unserer Firma
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Gebäude häufig in klar definierte Brandabschnitte untergliedert. Der Grund hierfür ist, einen Brand soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen im Brandfall ausnahmslos abgeschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Nutzungen kann es indes nötig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch von Gesetz her untersagt. Im Feuerfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch manuell verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen übernehmen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Damit bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) zuerkannt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Abnahme durch die Institution zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Sicher ist sicher – eine Feststellanlage vom Fachbetrieb
Als erfahrene Fachfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und auch Feststellanlagen. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte