Feststellanlagen – von den Experten unserer Firma
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in größeren Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden große Immobilien häufig in eindeutig definierte Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst keinen größeren Spielraum zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen im Brandfall immer abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Verwendungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Feuerfall ist es regelmäßig unmöglich, dass eine Person eine Tür noch mit der Hand abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen übernehmen.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Kontrolle durch das Institut verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss alle drei Monate eine Funktionsprüfung erfolgen. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation durchgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Brandschutzservice Nord Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Brandschutztüren, Feuerlöscher,Rauchmelder und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall immer wissen, was zu tun ist. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät