Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen häufig in klar ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung dafür ist, einen Brand so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die zugänglichen Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Feuerausbruch immer abgeschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungen kann es indes notwendig sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Falle eines Brandes ist es zumeist unmöglich, dass eine Person die Tür noch mit der Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Genehmigung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung zuerkannt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Kontrolle durch das Institut zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss im Abstand von drei Monaten eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Feststellanlagen: Installation und Wartung durch Brandschutzservice Nord
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und natürlich auch Feststellanlagen. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall immer genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte