Feststellanlagen – wir wissen, auf was Sie achten müssen!
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude regelmäßig in klar abgegrenzte Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung dafür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Verbindungen und Türen müssen im Brandfall ausnahmslos abgeschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Verwendungszwecke kann es jedoch erforderlich sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Feuerfall ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Magneten aussetzt. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – ausgestellt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer erneuten Abnahme durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft vorgenommen werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als spezialisierte Fachfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Brandschutztüren, Feuerlöscher,Rauchmelder und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Darüber hinaus führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät