Feststellanlagen – auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden größere Immobilien oft in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte eingeteilt. Der Grund hierfür ist, eine Feuersbrunst so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen bei einem Brand immer verschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es jedoch wichtig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings gesetzlich verboten. Im Falle eines Brandes ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch von Hand abschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen sicherstellen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Magneten aussetzt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das Institut verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in vierteljährigem Abstand eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren und auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät