Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude meist in klar abgegrenzte Brandabschnitte untergliedert. Der Grund hierfür ist, eine Feuersbrunst so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei Feuerausbruch immer verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Nutzungszwecke kann es allerdings notwendig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist allerdings von Gesetz her verboten. Im Brandfall ist es oft unmöglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Zulassung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung erteilt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Abnahme durch das DIBt verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als spezialisierte Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Geschäfts- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und auch Feststellanlagen. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung vom Löschgerät