Feststellanlagen – ein Stück Sicherheit
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden große Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen oft in klar definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, einen Brandherd so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen bei Ausbruch eines Feuers immer geschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungen kann es jedoch notwendig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch gesetzlich verboten. Im Brandfall ist es regelmäßig nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch mit der Hand abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen sicherstellen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchkonzentration. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) verfügt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer weiteren Kontrolle durch das Institut zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in dreimonatigem eine Funktionsprüfung erfolgen. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden.
Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als spezialisierte Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Brandschutztüren, Feuerlöscher,Rauchmelder und eben auch Feststellanlagen. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
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