Feststellanlagen – die Installation ist eine Aufgabe für den Fachbetrieb
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung hierfür ist, einen Brand so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Feuerausbruch immer abgeschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es indes erforderlich sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber verboten. Im Feuerfall ist es zumeist nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch von Hand bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen übernehmen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Magneten abbricht. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung gegeben. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer zusätzlichen Abnahme durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss in dreimonatigem eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen für Firmenkunden aus Norddeutschland
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und eben auch Feststellanlagen. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
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