Feststellanlagen – ein Stück Sicherheit
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in größeren Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen meist in klar definierte Brandabschnitte untergliedert. Die Begründung dafür ist, einen Brandherd so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungen müssen bei Feuerausbruch ausnahmslos geschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungen kann es indes wichtig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Brandfall ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch von Hand abschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – zuerkannt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer erneuten Überprüfung durch die Institution verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Wartungsintervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsprüfung erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation vorgenommen werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als erfahrene Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und eben auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall immer wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
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• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
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