Feststellanlagen – wir beraten Sie!
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Gebäude oft in klar definierte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund hierfür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Feuerausbruch immer abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es allerdings notwendig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch von Gesetz her untersagt. Im Feuerfall ist es oft unmöglich, dass eine Person eine Tür noch manuell bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen übernehmen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Damit bleibt die Tür offen. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchentwicklung. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) gegeben. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch das Institut zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in dreimonatigem eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Vorgaben der Hersteller. Alle Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft ausgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Ferner halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät