Feststellanlagen – wir wissen, auf was Sie achten müssen!
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden große Immobilien zumeist in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Der Grund dafür ist, einen Brand soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Feuerausbruch dauerhaft geschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es allerdings notwendig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist jedoch vom Gesetzgeber untersagt. Im Falle eines Brandes ist es zumeist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand bedient. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Genehmigung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung verfügt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer erneuten Abnahme durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in dreimonatigem eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweils gültigen Vorgaben der Hersteller. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Hochwertige Feststellanlagen von Brandschutzservice Nord
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder und auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Brandfall immer wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
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