Feststellanlagen – wir wissen, auf was Sie achten müssen!
Bei auslangender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden größere Immobilien regelmäßig in klar definierte Brandabschnitte gegliedert. Der Grund dafür ist, einen Brandherd soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungen müssen bei Ausbruch eines Brandes ausnahmslos abgeschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungsmöglichkeiten kann es allerdings erforderlich sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist jedoch gesetzlich untersagt. Im Feuerfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch mit der Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) ausgestellt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Prüfung durch das DIBt verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in vierteljährigem Abstand eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann vorgenommen werden.
Hochwertige Feststellanlagen von Brandschutzservice Nord
Als spezialisierte Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren und natürlich auch Feststellanlagen. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall immer wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung von Löschgeräte