Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Infolgedessen werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen häufig in klar definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei einem Brand immer verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es indes nötig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings von Gesetz her verboten. Im Brandfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch manuell abschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen garantieren.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Damit bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Stromzufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer erneuten Abnahme durch die Institution verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in dreimonatigem eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Hochwertige Feststellanlagen von Brandschutzservice Nord
Als erfahrene Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Brandfall immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung vom Löschgerät