Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Gebäude oft in eindeutig definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, einen Brand in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen im Brandfall dauerhaft verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Verwendungszwecke kann es indes wichtig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Falle eines Brandes ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen sicherstellen.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Energiezufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung ausgestellt. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer zusätzlichen Prüfung durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in dreimonatigem eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder und natürlich auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät