Feststellanlagen – ein Stück Sicherheit
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude regelmäßig in eindeutig definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund hierfür ist, eine Feuersbrunst soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Feuerausbruch immer abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Verwendungszwecke kann es allerdings notwendig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Feuerfall ist es regelmäßig unmöglich, dass eine Person die Tür noch von Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen sicherstellen.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchentwicklung. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung erteilt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Kontrolle durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt klar definierte Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. verfügt oder nach den jeweiligen Vorgaben der Hersteller. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Geschäfts- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und natürlich auch Feststellanlagen. Darüber hinaus führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall immer genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät