Feststellanlagen – die Installation ist eine Aufgabe für den Fachbetrieb
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude zumeist in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte eingeteilt. Die Begründung dafür ist, einen Brand so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen im Brandfall vollständig verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungsmöglichkeiten kann es jedoch erforderlich sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist jedoch vom Gesetzgeber untersagt. Im Brandfall ist es oft nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch manuell abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen übernehmen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen setzen sich aus vier Komponenten zusammen. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Bei Ausbruch eines Feuers erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Genehmigung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – verfügt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Kontrolle durch die Institution zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt klar definierte Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss alle drei Monate eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. verfügt oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Fachfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und natürlich auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall stets genau wissen, was zu tun ist. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung von Löschgeräte