Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in größeren Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Immobilien zumeist in klar ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, einen Brandherd so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Verbindungsabschnitte und Türen müssen im Brandfall fortwährend verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungszwecke kann es allerdings wichtig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Falle eines Brandes ist es oftmals unmöglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) verfügt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer erneuten Überprüfung durch die Institution verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss im Abstand von drei Monaten eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Vorgaben der Hersteller. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann vorgenommen werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Fachfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren und natürlich auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers immer wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
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