Feststellanlagen – ein Stück Sicherheit
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in großen Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen oft in eindeutig definierte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund dafür ist, einen Brandherd in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Verbindungsbereiche und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers immer abgeschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungen kann es indes nötig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings gesetzlich verboten. Im Brandfall ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch mit der Hand abschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen sicherstellen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) verfügt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer weiteren Prüfung durch das Institut zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. verfügt oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Alle Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation vorgenommen werden.
Feststellanlagen – verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder und eben auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
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