Feststellanlagen – wir wissen, auf was Sie achten müssen!
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in größeren Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Wohn- oder Geschäftsgebäude meist in klar ausgewiesene Brandabschnitte unterteilt. Der Grund dafür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei Ausbruch eines Feuers ausnahmslos abgeschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es allerdings erforderlich sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist allerdings vom Gesetzgeber verboten. Im Feuerfall ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch per Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen garantieren.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – zuerkannt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer weiteren Abnahme durch die Institution verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss im Abstand von drei Monaten eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann ausgeführt werden.
Sicher ist sicher – eine Feststellanlage vom Fachbetrieb
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät