Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden größere Wohn- oder Geschäftsgebäude regelmäßig in klar ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Türen und Verbindungen müssen bei einem Brand dauerhaft verschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Verwendungszwecke kann es indes nötig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch von Gesetz her untersagt. Im Falle eines Brandes ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch manuell bedient. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Dies sind: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet einer Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung verfügt. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt verbindliche Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in vierteljährigem Abstand eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. verfügt oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden.
Feststellanlagen: Installation und Wartung durch Brandschutzservice Nord
Als erfahrene Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren und auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät