Feststellanlagen – Auswahl und Installation durch den Experten
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Feuer in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen meist in klar abgegrenzte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund hierfür ist, ein Feuer keinen größeren Spielraum zu geben. Festgehalten und definiert ist dies in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen im Brandfall dauerhaft verschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Verwendungszwecke kann es jedoch wichtig sein, dass die über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings gesetzlich verboten. Im Brandfall ist es oft nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch per Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die das automatische Verschließen von Türen garantieren.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) verfügt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer zusätzlichen Kontrolle durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss in vierteljährigem Abstand eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann ausgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als erfahrene Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und natürlich auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall immer wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
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