Feststellanlagen – alles, was Sie wissen müssen!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Immobilie selbst erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude regelmäßig in klar definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund hierfür ist, eine Feuersbrunst in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Ausbruch eines Feuers immer verschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und sonstige Nutzungen kann es indes notwendig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Brandfall ist es zumeist nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch per Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen sicherstellen.
Einige Informationen über die Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Magneten trennt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung zuerkannt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Prüfung durch die Institution zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss alle drei Monate eine Überprüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. verfügt oder nach den jeweiligen Vorgaben der Hersteller. Alle Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft vorgenommen werden.
Feststellanlagen: Installation und Wartung durch Brandschutzservice Nord
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Privat- und Geschäftskunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Brandschutztüren, Feuerlöscher,Rauchmelder und auch Feststellanlagen. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer genau wissen, was zu tun ist. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte