Feststellanlagen – wir wissen, auf was Sie achten müssen!
Bei ausreichend Zufuhr von Sauerstoff können sich Brände in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen häufig in klar ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, ein Feuer so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Türen und Verbindungen müssen bei Ausbruch eines Brandes dauerhaft geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungszwecke kann es indes nötig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Falle eines Brandes ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch mit der Hand verschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen sicherstellen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Haftmagneten aussetzt. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung verfügt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer erneuten Prüfung durch das DIBt zeitlich verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt verbindliche Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Die Wartung unterliegt einem jährlichen Zyklus. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und natürlich auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notfall stets wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung und Wartung vom Löschgerät