Feststellanlagen – Installation und Wartung durch die Spezialisten von Brandschutzservice Nord
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff kann sich ein Brand in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Immobilien oft in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, einen Brandherd soweit wie möglich einzugrenzen. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen bei Ausbruch eines Brandes ausnahmslos verschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Verwendungszwecke kann es jedoch erforderlich sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen stehen müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings von Gesetz her untersagt. Im Feuerfall ist es meist unmöglich, dass eine Person diese Tür noch von Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Konzentration des Rauchs in der Umgebungsluft. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Abnahme durch das DIBt verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss im Abstand von drei Monaten eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. verfügt oder nach den jeweiligen Herstellervorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation vorgenommen werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als spezialisierte Fachfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Wir führen Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandschutztüren und auch Feststellanlagen. Außerdem halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall stets genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät