Feststellanlagen – vertrauen Sie unserer Erfahrung
Bei ausreichender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in großen Gebäuden rasch ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch den Flammenfraß in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden große Gebäude zumeist in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, einen Brand so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dies in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Alle Türen und Verbindungen müssen bei Ausbruch eines Feuers fortwährend geschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungszwecke kann es allerdings nötig sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen stehen müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist jedoch von Gesetz her verboten. Im Brandfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch per Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen sicherstellen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Dies sind: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diesem Weg wird die Tür offen gehalten. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder,häufig auch als Rauchschalter bezeichnet, die Rauchkonzentration in der Luft. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Stromzufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften bei Feststellanlagen zu beachten sind
Alle Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – zuerkannt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer erneuten Überprüfung durch das Institut verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt klar definierte Intervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Die Brandmelder werden alle fünf Jahre ausgetauscht oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Alle Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation ausgeführt werden.
Feststellanlagen erhöhen die Sicherheit
Als erfahrene Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und natürlich auch Feststellanlagen. Außerdem führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne werden wir für Sie tätig.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
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• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät