Feststellanlagen – Auswahl und Installation durch den Experten
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Brände in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb werden große Gebäude häufig in klar definierte Brandabschnitte eingeteilt. Der Grund dafür ist, eine Feuersbrunst in möglichst engen Grenzen zu halten. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes vollständig verschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Verwendungszwecke kann es indes erforderlich sein, dass diese Türen für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Arretieren und Verkeilen ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Feuerfall ist es zumeist unmöglich, dass eine Person diese Tür noch von Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen garantieren.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Magnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diese Weise wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) verfügt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer weiteren Überprüfung durch die Institution verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Intervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss in vierteljährigem Abstand eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Alle Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Wir informieren Sie gerne über Feststellanlagen
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Gewerbekunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder und eben auch Feststellanlagen. Darüber hinaus halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Feuerfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät