Feststellanlagen – eine Aufgabe für den Spezialisten
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen sind in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudeteile durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen zumeist in klar ausgewiesene Brandabschnitte gegliedert. Der Grund hierfür ist, eine Feuersbrunst keinen größeren Spielraum zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Sämtliche Verbindungsabschnitte und Türen müssen bei Ausbruch eines Brandes vollständig abgeschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und sonstige Nutzungszwecke kann es indes wichtig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist allerdings gesetzlich verboten. Im Feuerfall ist es oft nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch mit der Hand bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss der Türen garantieren.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen aus zumeist vier Bauteilen. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Magnet einer Feststellanlage wird über die Zentrale mit Strom versorgt. Auf diesem Weg bleibt die Tür offen. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchentwicklung. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Stromzufuhr des Haftmagneten stoppt. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Sämtliche Hersteller von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung erteilt. Ausgestellt wird die Genehmigung für insgesamt fünf Jahre; sie kann nach einer nochmaligen Prüfung durch die Institution zeitlich verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt strenge Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss in vierteljährigem Abstand eine Überprüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. verfügt oder nach den jeweils gültigen Vorgaben der Hersteller. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden.
Feststellanlagen – verlässliche Technik für Ihre Sicherheit!
Als spezialisierte Fachfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und eben auch Feststellanlagen. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer wissen, was zu tun ist. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät