Feststellanlagen – die Installation ist eine Aufgabe für den Fachbetrieb
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn weitere Gebäudeteile durch die schnelle Ausbreitung des Brandes in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Geschäftsgebäude oder Wohnanlagen regelmäßig in eindeutig definierte Brandabschnitte aufgeteilt. Die Begründung dafür ist, eine Feuersbrunst in möglichst engen Grenzen zu halten. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in speziellen DIN-Normen und Vorschriften.
Die begehbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Verbindungsabschnitte und Türen müssen im Brandfall dauerhaft abgeschlossen sein, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungen kann es allerdings notwendig sein, dass die für eine bestimmte Dauer offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist jedoch von Gesetz her untersagt. Im Feuerfall ist es meist nicht mehr möglich, dass eine Person die Tür noch manuell bedient. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen übernehmen.
Die Bausteine einer Feststellanlage
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, ein Handauslöser sowie eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Auf diese Weise bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die danach die Energiezufuhr des Haftmagneten abbricht. Die Magnetkraft fällt ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Genehmemigung (baZ). Diese wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – ausgestellt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer nochmaligen Prüfung durch das DIBt verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss alle drei Monate eine Funktionsüberprüfung erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren erfolgt ein Austausch der Brandmelder oder nach den jeweiligen Herstellervorschriften. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden.
Sicher ist sicher – eine Feststellanlage vom Fachbetrieb
Als spezialisierte Fachfirma betreut die Firma Brandschutzservice Nord Privat- und Geschäftskunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie erhalten bei uns Feuerlöscher, Brandschutztüren, Rauchmelder und eben auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Brandfall stets genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung vom Löschgerät