Feststellanlagen – für Ihre Sicherheit!
Bei genügender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Menschen geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Immobilien oft in klar abgegrenzte Brandabschnitte gegliedert. Die Begründung hierfür ist, ein Feuer soweit wie möglich einzugrenzen. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in speziellen Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren gesichert. Sämtliche Türen und Verbindungen müssen bei Ausbruch eines Feuers vollständig geschlossen sein, um dem Brand die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für die Belüftung, einen Materialtransport und weitere Verwendungszwecke kann es jedoch erforderlich sein, dass die für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber untersagt. Im Falle eines Brandes ist es oftmals unmöglich, dass eine Person die Tür noch per Hand bedient. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen garantieren.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen setzen sich in aller Regel aus vier Segmenten zusammen. Zu diesen gehören: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, ein Handauslöser und eine Zentrale. Der Haftmagnet der Feststellanlage bezieht über die Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Bei einem Brandausbruch erkennt der Rauchmelder – häufig auch Rauchschalter genannt – die Rauchkonzentration. Der Melder leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann die Stromzufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell öffnen und schließen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten gesetzlich verboten worden.
Welche Zulassungen und Vorschriften für Feststellanlagen gibt es?
Alle Hersteller von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – zuerkannt. Fünf Jahre beträgt die Gültigkeit; sie kann nach einer erneuten Kontrolle durch das DIBt verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt klar definierte Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Für gewöhnlich muss in vierteljährigem Abstand eine Überprüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Eine Wartung muss alle 12 Monate erfolgen. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorgaben. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation ausgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als erfahrene Fachfirma betreut Brandschutzservice Nord Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Wir führen Brandschutztüren, Feuerlöscher,Rauchmelder und eben auch Feststellanlagen. Ferner führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Feuers stets genau wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
Unser Angebot in der Kurzübersicht:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
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