Feststellanlagen – ein Stück Sicherheit
Bei ausreichend Sauerstoffzufuhr kann sich ein Feuer in großen Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier geraten in Gefahr und auch der Schaden an der Bausubstanz wird größer, wenn weitere Gebäudebereiche durch Funkenflug und Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Aus diesem Grunde werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude regelmäßig in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte unterteilt. Die Begründung hierfür ist, eine Feuersbrunst so wenig Spielraum wie möglich zu geben. Definiert und festgehalten ist dies in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die begehbaren Bereiche der jeweiligen Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Verbindungsbereiche und Türen müssen im Brandfall fortwährend verschlossen sein, um den Flammen die Sauerstoffzufuhr zu entziehen. Für Belüftungszwecke, Materialtransporte und weitere Nutzungsmöglichkeiten kann es indes notwendig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch vom Gesetzgeber verboten. Im Falle eines Brandes ist es meist unmöglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand verschließt. Dafür gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Was man unter einer Feststellanlage versteht
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Dies sind: Ein Haftmagnet, ein Rauchmelder bzw. Rauchschalter, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Dadurch wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchentwicklung. Er leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Haftmagneten trennt. Die Magnetkraft fällt damit ebenfalls aus und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser lässt sich die Tür weiterhin manuell bedienen. Türen mit Selbstarretierung sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Fabrikanten von Feststellanlagen brauchen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Diese Zulassung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung zuerkannt. Insgesamt fünf Jahre ist die Zusage gültig; sie kann nach einer nochmaligen Überprüfung durch das DIBt verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt strenge Intervalle für die Überprüfung und Instandhaltung von Feststellanlagen vor. Normalerweise muss im Abstand von drei Monaten eine Prüfung der Funktionen erfolgen. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachkraft ausgeführt werden.
Hochwertige Feststellanlagen von Brandschutzservice Nord
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Gewerbe- und Privatkunden in Schleswig-Holstein und Hamburg. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und natürlich auch Feststellanlagen. Darüber hinaus führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle eines Brandes stets wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick über unser Leistungsprogramm:
• Feststellanlagen und RWA Anlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung von Löschgeräte