Feststellanlagen – vertrauen Sie den Profis unserer Firma
Bei auslangender Sauerstoffzufuhr können sich Flammen in größeren Gebäuden schnell ausbreiten. Mensch und Tier werden gefährdet und auch der Schaden an der Immobilie selbst wird größer, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden größere Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude regelmäßig in klar definierte Brandabschnitte unterteilt. Der Grund hierfür ist, eine Feuersbrunst so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von DIN-Normen und Vorschriften.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Feuerschutz-und Brandtüren gesichert. Sämtliche Verbindungsbereiche und Türen müssen im Brandfall vollständig abgeschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungszwecke kann es jedoch notwendig sein, dass diese Türen für eine gewisse Zeit offen stehen müssen. Das Arretieren oder anderweitig feste Verkeilen ist jedoch vom Gesetzgeber verboten. Im Falle eines Brandes ist es oft unmöglich, dass eine Person diese Tür noch per Hand verschließt. Aus diesem Grund gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung von Türen sicherstellen.
Was ist eigentlich eine Feststellanlage?
Feststellanlagen bestehen im Wesentlichen aus vier Komponenten. Zu diesen gehören: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage erhält von der Zentrale dauerhaft Strom. Damit wird die Tür offen gehalten. Bei Feuerausbruch erkennt der Rauchmelder – vielen auch als Rauchschalter bekannt – die Rauchentwicklung. Der Melder leitet den Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Haftmagneten unterbricht. Die Magnetkraft wird ebenfalls unterbrochen und die Tür schließt sich aufgrund ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Begrenzung von Brandabschnitten gesetzlich untersagt worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Alle Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine Zulassung der Bauaufsicht (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung – kurz: DIBt – gegeben. Die Gültigkeit beträgt fünf Jahre; sie kann nach einer zusätzlichen Kontrolle durch die Institution verlängert werden. Eine spezielle DIN-Norm schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Wartung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. Üblicherweise muss in vierteljährigem Abstand eine Prüfung der Funktionen vorgenommen werden. Die Wartung Nach 12 Monaten Betrieb ist die Anlage zu warten. Der Austausch von Brandmeldern erfolgt nach fünf Jahren oder nach den jeweils gültigen Produzentenvorgaben. Sämtliche Wartungs- und Prüfarbeiten dürfen nur von einem qualifierten Fachmann durchgeführt werden.
Sicher ist sicher – eine Feststellanlage vom Fachbetrieb
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut Brandschutzservice Nord Gewerbe- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Brandschutztüren, Feuerlöscher,Rauchmelder und eben auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Feuerfall stets genau wissen, was gemacht werden muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Wartung und Instandsetzung vom Löschgerät