Feststellanlagen – die Installation ist eine Aufgabe für den Fachbetrieb
Bei genügender Zufuhr von Sauerstoff können sich Flammen in größeren Gebäudekomplexen schnell ausbreiten. Menschen werden gefährdet und auch der materielle Schaden wird größer, wenn zusätzliche Gebäudebereiche durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Daher werden größere Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude häufig in eindeutig abgegrenzte Brandabschnitte aufgeteilt. Der Grund dafür ist, eine Feuersbrunst keinen größeren Spielraum zu geben. Festgehalten und definiert ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die zugänglichen Verbindungen zwischen den einzelnen Brandabschnitten werden durch Feuerschutz-und Brandtüren abgesichert. Alle Türen und Verbindungsabschnitte müssen bei Ausbruch eines Brandes immer verschlossen sein, um dem Brand den Sauerstoff zu entziehen. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und sonstige Nutzungsmöglichkeiten kann es indes notwendig sein, dass die für eine gewisse Zeit offen sein müssen. Das Verkeilen oder ander weitig feste Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber verboten. Im Brandfall ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person diese Tür noch von Hand abschließt. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die die automatische Verriegelung der Türen sicherstellen.
Die Bauteile einer Feststellanlage
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Zu diesen gehören: Ein Rauchschalter bzw. Rauchmelder, ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Magnet einer Feststellanlage wird von der Zentrale mit Strom gespeist. Damit wird die Tür offen gehalten. Im Brandfall erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchentwicklung. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die die die Energiezufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft stoppt ebenfalls und die Tür schließt sich infolge ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Durch den Handauslöser kann die Tür weiter manuell bedient werden. Türen mit Selbstarretierung sind für die Begrenzung von Brandabschnitten durch den Gesetzgeber verboten worden.
Was es bei Feststellanlagen zu beachten gilt
Sämtliche Anbieter von Feststellanlagen brauchen für ihre Erzeugnisse eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Sie wird vom Deutschen Institut für Bauordnung (DIBt) erteilt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer erneuten Überprüfung durch die Institution verlängert werden. Die DIN 14677 schreibt verbindliche Intervalle für die Instandhaltung und Überprüfung von Feststellanlagen vor. In aller Regel muss im Abstand von drei Monaten eine Funktionsprüfung erfolgen. Die Wartung In einem Abstand von 12 Monaten muss die Anlage gewartet werden. verfügt oder nach den jeweiligen Produzentenvorgaben. Sämtliche Arbeiten dürfen nur von Fachkraft mit entsprechender Qualifikation ausgeführt werden.
Hochwertige Feststellanlagen von Brandschutzservice Nord
Als erfahrene Brandschutzfirma betreut unser Unternehmen Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Rauchmelder, Brandschutztüren, Feuerlöscher und selbstverständlich auch Feststellanlagen. Des Weiteren führen wir auch Brandschutzschulungen durch, damit Sie und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Brandes immer wissen, was wie man sich verhalten muss. Gerne informieren wir Sie ganz individuell und fallbezogen.
Eine kleine Aufzählung unserer Leistungen:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Brandmelder, Feuermelder
• Löschwassertechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät