Feststellanlagen – auf Ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmt
Bei genügender Sauerstoffzufuhr kann sich ein Brand in großen Gebäudekomplexen rasch ausbreiten. Mensch und Tier sind in Gefahr und auch der materielle Schaden erhöht sich, wenn zusätzliche Gebäudeteile durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen werden. Deswegen werden große Wohnanlagen oder Geschäftsgebäude regelmäßig in eindeutig ausgewiesene Brandabschnitte unterteilt. Der Grund dafür ist, einen Brandherd so weit einzugrenzen wie irgendwie möglich. Definiert und festgehalten ist dieses Vorgehen in einer Reihe von Vorschriften und DIN-Normen.
Die betretbaren Verbindungen der Brandabschnitte werden durch Brand- und Feuerschutztüren abgesichert. Sämtliche Verbindungen und Türen müssen bei Feuerausbruch fortwährend geschlossen sein, um dem Feuer die Sauerstoffzufuhr abzuschneiden. Für Materialtransporte, Belüftungszwecke und weitere Nutzungen kann es jedoch nötig sein, dass diese Türen über einen gewissen Zeitraum offen sein müssen. Das Verkeilen und Arretieren ist allerdings vom Gesetzgeber verboten. Im Falle eines Brandes ist es oftmals nicht mehr möglich, dass eine Person eine Tür noch von Hand bedient. Deshalb gibt es Feststellanlagen, die den automatischen Verschluss von Türen übernehmen.
Woraus eine Feststellanlage besteht
Feststellanlagen unterteilen sich in vier wichtige Bauteile. Dies sind: ein Rauchmelder (Rauchschalter), ein Haftmagnet, eine Zentrale und ein Handauslöser. Der Haftmagnet einer Feststellanlage erhält Strom über die Zentrale. Damit bleibt die Tür offen. Im Falle eines Brandes erkennt der Rauchmelder, auch oft Rauchschalter genannt, die Rauchkonzentration in der Luft. Er leitet den empfangenen Impuls an die Zentrale der Feststellanlage weiter, die dann wiederum die Energiezufuhr des Magneten unterbricht. Die Magnetkraft entfällt ebenfalls und die Tür schließt sich wegen ihrer mechanischen Selbstschließfunktion. Mit dem Handauslöser kann die Tür weiterhin manuell geöffnet und geschlossen werden. Türen mit eigener Arretierfunktion sind für die Abgrenzung von Brandabschnitten vom Gesetzgeber untersagt worden.
Welche Vorschriften sind bei Feststellanlagen zu beachten
Alle Anbieter von Feststellanlagen benötigen für ihre Produkte eine bauaufsichtliche Zulassung (baZ). Diese Zulassung wird vom DIBt – Deutsches Institut für Bauordnung zuerkannt. Die Genehmigung wird für insgesamt fünf Jahre erteilt; sie kann nach einer weiteren Kontrolle durch das Institut zeitlich verlängert werden. Eine eigene DIN-Norm schreibt klar definierte Wartungsintervalle für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen vor. Zumeist muss alle drei Monate eine Funktionsprüfung vorgenommen werden. Die Wartung Alle 12 Monate muss die Anlage gewartet werden. Nach fünf Jahren Betriebstätigkeit sind die Brandmelder auszutauschen oder nach den jeweils gültigen Herstellervorschriften. Sämtliche Prüf- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Fachkraft mit zertifizierter Qualifikation durchgeführt werden.
Eine Feststellanlage für jedes Gebäude
Als spezialisierte Brandschutzfirma betreut Brandschutzservice Nord Geschäfts- und Privatkunden in Hamburg und Schleswig-Holstein. Bei uns erhalten Sie Feuerlöscher, Rauchmelder, Brandschutztüren und eben auch Feststellanlagen. Des Weiteren halten wir auch Brandschutzschulungen ab, damit Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Notfall stets genau wissen, was zu tun ist. Gerne informieren wir Sie über Ihre indivuellen Möglichkeiten, wie Sie einen optimalen Brandschutz realisieren.
Ein kleiner Überblick unserer Leistungen in der Aufzählung:
• RWA Anlagen und Feststellanlagen
• Feuerlöscher
• Rauchwarnmelder, Feuermelder, Brandmelder
• Löschtechnik
• Brandschutzschulungen
• Technische Instandsetzung vom Löschgerät